Auf unserer Faschingseröffnung gilt aufgrund der aktuellen Ampelstufe die 2G Regelung.
Das bedeutet:
- Es haben ausschließlich Genesene und vollständig Geimpfte Zutritt zur Veranstaltung. Kinder bis 12 Jahre sind als schulpflichtige von dieser Regelung nicht betroffen. Aktive über 12 Jahre müssen einen negativen PCR Test vorweisen, wenn sie nicht genesen oder geimpft wurden.
- Jeder Teilnehmer der Veranstaltung muss sich ausweisen können. Schulpflichtige Kinder müssen dies z. B. mit einem Schülerausweis nachweisen können. Die Kontrolle erfolgt beim Einlass.
- Eine Maskenpflicht innerhalb der Veranstaltung gibt es nicht. Für den Einlassbereich ist eine FFP2-Maske allerdings notwendig. Wir freuen uns darauf, eure strahlenden Gesichter vollständig sehen zu dürfen! Masken für Kostüme und Verkleidungen sind allerdings gern gesehen!