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Beitragsordnung

Stand 25.06.2018

§1 Allgemeines

  1. Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Gebühren und Umlagen. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. Beschlüsse über die Änderung der Beitragsordnung gelten ab dem auf die Beschlussfassung folgenden Jahr.
  2. Beim Vereinsaustritt erfolgt keine Rückerstattung bereits geleisteter Beiträge.
  3. Die Beitragsordnung tritt zum 01.04.2024 (neues Vereinsjahr) in Kraft.

§2 Solidaritätsprinzip

Eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins ist das Beitragsaufkommen der Mitglieder. Der Verein ist angewiesen, dass alle Mitglieder ihrer Beitragspflicht, die in der Satzung grundsätzlich geregelt ist, in vollem Umfang und pünktlich erfüllen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben erfüllen und seine Leistungen gegenüber seinen Mitgliedern erbringen.

§3 Zahlungsweise und Fälligkeit

  1. Die Mitgliederversammlung beschließt die Höhe des Beitrags, die Aufnahmegebühr und Umlagen. Der Vorstand legt die Gebühren fest.
  2. Die festgesetzten Beiträge werden zum 1. April des jeweiligen Jahres erhoben. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
  3. Die Beitragszahlung erfolgt in der Regel durch Lastschrifteinzug. Die Mitglieder erteilen dazu ihre Zustimmung unter Angabe ihrer Bankverbindung.

§4 Beiträge

  1. Die Beiträge werden abhängig von der Mitgliedsform bestimmt:
    • Kinder und Jugendliche bis 21 Jahre: EUR 25,00
    • Erwachsene ab 22 Jahre: EUR 45,00
    • Familienbeitrag mit Kindern bis 21 Jahre: EUR 85,00
  1. Aufnahmegebühren werden in keiner Mitgliedsform erhoben.
  2. Für die Beitragshöhe ist der am Fälligkeitstag bestehende Mitgliederstatus maßgebend.
  3. Jugendliche bis 21 Jahre werden mit einem verminderten Mitgliedsbeitrag gerechnet, da es sich meist um Auszubildende oder Berufsanfänger mit  weniger eigenem Einkommen handelt.
  4. Zum Familienbeitrag gehören alle mit sozialer und wirtschaftlicher Zusammengehörigkeit lebenden Personen eines Haushaltes, die den gleichen Wohnsitz haben, inkl. Kinder bis 21 Jahre. Mit Vollendung des 21. Lebensjahres müssen diese einen eigenen Mitgliedsantrag ausfüllen und fallen aus dem Familienbeitrag heraus.
  5. Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich schriftlich mitzuteilen.
  6. Der Mitgliedsbeitrag wird durch Einzugsermächtigung zum 01.04. eines jeden Jahres vom Girokonto abgebucht. Es gelten die banküblichen Verfahrensregeln. Für Rücklastschriften, die vom Mitglied verschuldet werden, müssen dem Mitglied die eventuell anfallenden Bankgebühren und eine Bearbeitungsgebühr von 3,00 € berechnet werden. Diese Gebühren und der offene Jahresbeitrag sind innerhalb von vier Wochen auf das Vereinskonto einzuzahlen.
  7. Mitglieder, die nicht am Abbuchungsverfahren teilnehmen, entrichten ihre Beiträge unaufgefordert bis spätestens 31.03. eines Jahres auf das Beitragskonto des Vereins.
  8. Bei Mahnungen, die wir uns bei Verzug vorbehalten, werden Mahngebühren von 5,00 € pro Mahnung erhoben. Nach zweimaliger Mahnung kann der Vorstand über den Ausschluss aus dem Verein entscheiden.
  9. Bei Vereinseintritt, auch nach dem 30.09. eines Jahres, ist der komplette Jahresbeitrag zu zahlen. Bei Eintritt im Februar und März eines jeden Jahres wird der Beitrag erst für das folgende Vereinsjahr fällig und bei erteiltem SEPA-Lastschriftmandat regulär zum 01.04. eingezogen.

§5 Vereinskonto

Die Zahlung ist nur auf das folgende Konto zulässig:

Sparkasse Bayreuth
IBAN:   DE52 735 0110 0038 0626 18
BIC: BYLADEM1SBT

§6 Datenschutz

Die Mitgliedsdaten werden in einer geschützten (Benutzername und Passwort) webbasierten Anwendung (Vereinsverwaltungssoftware der campai GmbH, Berlin) verarbeitet. Mit der campai GmbH wurde ein Vertrag geschlossen, der die rechtlichen Regelungen der DSGVO zum Inhalt hat. Näheres zum Datenschutz und campai unter: https://campai.com/die-datenschutzgrundverordnung-dsgvo-was-aendert-sich/, sowie unseren Datenschutzrichtlinien.

§7 Vereinsaustritt

Ein Vereinsaustritt muss bis spätestens 28.02. eines Jahres schriftlich an den Vorstand mitgeteilt werden. Dadurch wird kein Beitrag im darauffolgenden April fällig.

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