für das Vereinsheim der Bayreuther Hexen – Stand 30.05.2020
Das Konzept gilt vorerst unbefristet ab dem 08.06.2020 für den Betrieb des Vereinsheims (ca. 44 qm), Erlanger Str. 45.
Dem Hygienekonzept der Bayreuther Hexen liegen zugrunde:
Die Tanzgruppen werden in feste Untergruppen mit eigenen Trainingszeiten eingeteilt. Diese Untergruppen bestehen aus nicht wechselnden Teilnehmern und Trainern. (Teilnehmer dürfen nicht zwischen Untergruppen wechseln.)
Die Gruppengröße ist auf maximal 15 Personen (inkl. Trainer/Betreuer) begrenzt. Die maximale Belegungszahl darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.
Abgesehen von den Gruppenmitgliedern sind während der Trainings keine weiteren Personen im Vereinsheim zulässig (zum Beispiel Kinder, Geschwister, Eltern). Personen, die keine Vereinsmitglieder sind, dürfen zu keinem Zeitpunkt das Vereinsheim betreten.
Personen, die Grippesymptome wie beispielsweise Atembeschwerden, Fieber, … aufweisen oder in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19 Fällen hatten, dürfen an den Trainingseinheiten nicht teilnehmen und das Vereinsheim zu keinem Zeitpunkt betreten. Sollten Personen während des Aufenthalts Symptome entwickeln, haben diese umgehend das Gelände zu verlassen.
Gemäß den neuesten Regelungen ist es seit dem 13.07.20 wieder erlaubt, Tanzsport auch mit Kontakt zu betreiben. Wir bitten die Mitglieder dennoch, Abstand zueinander zu halten, wo immer es möglich ist.
Zeiten
Die maximale Trainingszeit beträgt 120 Minuten. Dabei sind Vorbereitungen, Pausen, und Abschluss des Trainings inbegriffen. Diese Zeit gilt als maximale Aufenthaltszeit für alle Aktivitäten im Vereinsheim.
Sämtliche Nutzungszeiten des Vereinsheims von Einzelnutzern und Gruppen müssen angemeldet sein. Einzel- und Regeltermine werden vorab an den Schriftführer gemeldet, der die Termine im vereinseigenen Google Kalender plant und dokumentiert. Zwischen den aufeinanderfolgenden Trainings werden mind. 15 Minuten Zeitpuffer veranschlagt.
Wir bitten die Teilnehmer, pünktlich – jedoch nicht zu früh! – zum angesetzten Trainingsbeginn zum Training zu erscheinen. Trainer sind 10 Minuten vor Trainingsbeginn im Vereinsheim, um die Hygienestandards sicherzustellen.
Um Nachverfolgbarkeit der Teilnehmer zu gewährleisten, dokumentieren die Trainer zu jeder Trainingseinheit die Anwesenheit ihrer Teilnehmer namentlich. Die Trainer sind gebeten, diese Liste nicht mit Stift und Papier, sondern über eine Handynotiz nach dem Training an die Präsidentin zu senden. Diese Meldungen beinhalten: Datum und Uhrzeit des Trainings, Name der Tanzgruppe (inkl. Untergruppe), Name des Trainers, Vor- und Nachname der Teilnehmer
Die Trainer sind beauftragt, die geltenden Hygieneregeln durchzusetzen und besonders Kinder regelmäßig an die Hygienevorschriften zu erinnern. Jeder Trainer ist für die Einhaltung der Regeln in seiner Gruppe direkt verantwortlich. In dieser Funktion haben Trainer das Recht, Teilnehmer, die das Hygienekonzept missachten, zu ermahnen und nach eigenem Ermessen vom Training und dem Vereinsheim zu verweisen. (Hausrecht)
Die Küche, insbesondere die sonst zur Bewirtung verfügbaren Getränke, stehen nicht zur Verfügung. Eigene Getränke dürfen aber mitgebracht werden.
Teilnehmer müssen sich im Vorhinein, spätestens beim Betreten des Vereinsheim über die geltenden Hygieneregeln informieren.
Trainer erscheinen 10 Minuten vor Trainingsbeginn, um die Hygienestandards sicherzustellen. Dabei sind sämtliche Griffe von Türen und Fenstern zu desinfizieren, sowie alle voraussichtlich genutzten Bereiche, beispielsweise: Musikbox, Fensterbänke, Trainingsbank, Stühle, Tische, Matten, …
Die Teilnehmer des Trainings müssen abgesehen von Sportschuhen bereits in geeigneter Trainingskleidung erscheinen. Das Umziehen vor dem Training im Vereinsheim ist nicht gestattet. Jacken können im Vorraum abgelegt werden.
Beim Betreten des Vereinsheims sind für alle ab 6 Jahren eine geeignete Schutzmaske zu tragen. Außerdem müssen sich alle Teilnehmer die Hände desinfizieren. Die Mittel dazu stehen im Eingangsbereich zur Verfügung.
Die Abstandsregelungen ist aufgehoben. Wo möglich sind Abstände zueinander weiterhin einzuhalten.
Den Anweisungen der Trainer sind besonders bezüglich Tanzpositionen, Abstandsregelungen und Schutzmaßnahmen unbedingt Folge zu leisten.
Auch während des Trainings sollten, soweit möglich alle Fenster geöffnet sein.
Während den Pausen sind zu jedem Zeitpunkt geeignete Schutzmasken zu tragen.
Im WC stehen Flüssigseife, Einweghandtücher und Desinfektionsmittel bereit. Diese stehen alle zur Verfügung. Ein zweiter Satz Desinfektionsmittel steht im Eingangsbereich.
Regelmäßiges Händewaschen ist Teil des Schutzes für jeden einzelnen!
WC Besuche sind, sofern möglich zuhause zu tätigen, grundsätzlich aber erlaubt. Gründliches Händewaschen ist verpflichtend. Die Toiletten und Waschbecken sind mindestens nach der eigenen Benutzung zu desinfizieren.
Mindestens während jeder Pause sind zwecks Lüftung alle Fenster und Türen zu öffnen.
Auch nach dem Training sind zu jedem Zeitpunkt geeignete Schutzmasken zu tragen. Das Vereinsheim muss umgehend nach dem Training aufgeräumt und dann verlassen werden.
Die Trainer sind für die abschließende Belüftung und Desinfektion der genutzten Geräte/Gegenstände/Bereiche verantwortlich. (Beispielsweise Musikbox, Fensterbänke, Gasheizer, Trainingsbank, Stühle, Tische, Matten, …) In jedem Fall sind nach der Nutzung sämtliche Tür- und Fenstergriffe nach dem Training bzw. zwischen aufeinander folgende Trainings zu desinfizieren.
Die Nutzung des Vereinsheims muss immer vorab angemeldet sein. Die Nutzer müssen sich im Vorhinein, spätestens beim Betreten des Vereinsheim über die geltenden Hygieneregeln informieren.
Nutzer müssen sich in die ausgehängte Besuchsliste eintragen. Beim Betreten des Vereinsheims sind für alle ab 6 Jahren eine geeignete Schutzmaske zu tragen. Außerdem müssen sich alle Teilnehmer die Hände desinfizieren. Die Mittel dazu stehen im Eingangsbereich zur Verfügung.
Die Aufenthaltsdauer übersteigt die maximale Nutzungszeit von 120 Minuten nicht.
Weiterhin sind vor der eigentlichen Aktivität im Vereinsheim sämtliche Griffe von Türen und Fenstern zu desinfizieren, sowie alle weiterhin genutzten Gegenstände nach Abschluss der Aktivität.(Beispielsweise Musikbox, Fensterbänke, Trainingsbank, Stühle, Tische, Matten, …)
Dieses Konzept ist vom Vereinsvorstand beauftragt und beschlossen. Die öffentliche Verantwortung für die Einführung und Durchsetzung des Konzepts trägt die Präsidentin.
Die Präsidentin ist die Ansprechpartnerin für alle Detailfragen. Zu diesem Zweck wird die Präsidentin in die Whatsappgruppe des Trainerteams für den Geltungszeitraum dieses Konzepts aufgenommen, sodass Rückfragen kurzfristig geklärt werden können.
Die Präsidentin ist der direkte Ansprechpartner für alle Mitglieder und nach Außen.
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