Stand 21.09.2024

Das Geschäftsjahr beginnt am 1. Januar und endet am 31. Dezember eines jeden Kalenderjahres. Das Vereinsjahr beginnt am 1. April und endet am 31. März eines Kalenderjahres.
Vereinsmitglieder, die mit persönlichen Daten der einzelnen Mitglieder in Kontakt kommen, dürfen diese nicht an Dritte weiterleiten (siehe Merkblatt zur Verpflichtungserklärung).
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus der Satzung sich ergebenden Rechte und Pflichten ist Bayreuth.
Die Satzung erlangt Rechtskraft mit der Eintragung in das Vereinsregister.
Bitte gib uns folgende Daten, damit wir einen Auftritt bei Euch organisieren können.